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§ 1 Geltung der Bedingungen
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Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Liberty Netzwerk GmbH erfolgen
ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit
widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir
ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
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Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir
sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht
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Für
Verträge mit Verbrauchern i.S. von § 13 BGB gelten die Bestimmungen des
FernAbsG.
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Dem
Besteller (Verbraucher) steht das Recht zu, den Vertrag binnen 2 Wochen
zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim
Besteller, sofern wir bis zu diesem Zeitpunkt unsere gesetzlichen
Informationspflichten nach §2 Abs. 3 u. 4 FernAbsG. erfüllt haben.
Sollten wir diese Informationspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
erlischt das Widerrufsrecht 4 Monate nach Erhalt der Ware.
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Der
Widerruf muss schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger
oder aber durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Für die Einhaltung
der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
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Im
Fall des Widerrufs hat der Besteller die Ware auf unsere Kosten und
Gefahr an uns zurückzusenden. Bei einem Bestellwert unter 40 Euro trägt
der Besteller die Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die
gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
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Das
Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei CDs, DVDs, CD-ROMs und Videos, die
vom Besteller entsiegelt wurden, sowie Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt wurden.
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Ergänzend verweisen wir auf die Vorschriften der § 2 und 3 FernAbsG.,
das unter http://www.fernabsatzgesetz.de eingesehen werden kann, und auf
den § 361a BGB.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
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Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung
auch durch Rechnung ersetzt werden.
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Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind
nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine
Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
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Die
Verkaufsangestellten der Liberty Netzwerk GmbH sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben,
die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
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Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind
wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. Dem Kunden wird jedoch
die Möglichkeit geboten, bei Überschreitung seines Kreditlimits gegen
Barzahlung Ware zu beziehen.
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Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich einbezogen
werden, gilt ein Vertrag als aufgelöst, sofern die Voraussetzungen von §
3 Ziffer 1 nicht vorliegen.
§ 4 Preise
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Soweit nichts anderes angegeben ist, hält sich Liberty Netzwerk GmbH an
die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 12 Werktage ab deren Datum
gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten
Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert
berechnet.
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Die
Angebote der Liberty Netzwerk GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Preiserhöhungen in Folge von Währungsschwankungen werden für noch nicht
ausgelieferte Ware an den Kunden weiterberechnet.
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Die
Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich
Verpackung, Umweltpauschale (Grüner Punkt), Transport,
Frachtversicherung, zuzüüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen
Mehrwertsteuer ab Lager Liberty Netzwerk GmbH oder bei Direktversand ab
deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen.
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Liberty Netzwerk GmbH ist berechtigt, bei einem Auftragswert bis 100
einen Mindermengenzuschlag von 20 zu berechnen.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
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Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter
Lieferfristen und Liefertermine durch Liberty Netzwerk GmbH steht unter
dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Liberty
Netzwerk GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.
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Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf
Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die Liberty Netzwerk
GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und
nicht von Liberty Netzwerk GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen
insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen,
Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale
Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und
sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen,
Naturereignisse, gleichgültig ob diese Ereignisse bei Liberty Netzwerk
GmbH, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten),
berechtigen Liberty Netzwerk GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz
oder teilweise zurückzutreten.
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Wenn
die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach
angemessener schriftlicher Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage)
berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise
zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit
oder wird Liberty Netzwerk GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann
der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die
genannten Umstände kann sich Liberty Netzwerk GmbH nur berufen, wenn der
Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
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Sofern Liberty Netzwerk GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter
Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat
der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für
jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % des
Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei
denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Liberty
Netzwerk GmbH.
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Liberty Netzwerk GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung
als selbstständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls
um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner
Vertragspflichten in Verzug ist.
§ 6 Annahmeverzug
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Für
die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist Liberty Netzwerk GmbH
berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers
einzulagern. Liberty Netzwerk GmbH kann sich hierzu auch einer Spedition
oder eines Lagerhalters bedienen.
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Während des Annahmeverzuges hat der Käufer an Liberty Netzwerk GmbH als
Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche
pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 30 Euro pro Woche, zu
bezahlen, es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach.
Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Liberty Netzwerk GmbH den Ersatz
dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
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Wenn
der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der
Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen
schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Liberty
Netzwerk GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Liberty Netzwerk GmbH ist berechtigt,
als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des vereinbarten
Brutto-Kaufpreises - es sei denn der Käufer weist einen geringeren
Schaden nach - oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom
Käufer zu fordern.
§ 7 Liefermenge
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Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte
Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Liberty
Netzwerk GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden.
Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis
für die richtige Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
Des weiteren verpflichtet sich der Käufer bei versehentlich durch
Liberty Netzwerk GmbH ohne Bestellung des Käufers gelieferte Waren
spätestens innerhalb von 14 Tagen eine solche Fehllieferung schriftlich
gegenüber Liberty Netzwerk GmbH anzuzeigen und die Waren zur Rückholung
durch einen von Liberty Netzwerk GmbH zu beauftragenden Spediteur oder
Transporteur bereit zu halten. Sollte eine solche schriftliche Anzeige
einer Fehllieferung nicht oder nicht fristgerecht erfolgen, gilt diese
als genehmigt, so dass der Käufer dazu verpflichtet ist, den üblichen
und angemessenen Kaufpreis für die Ware an Liberty Netzwerk GmbH zu
zahlen.
§ 8 Gefahrenübergang
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Die
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager
der Liberty Netzwerk GmbH verlassen hat. Falls der Versand sich ohne
unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall
vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Liberty Netzwerk GmbH
hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 9 Ansprüche und Recht wegen Mängel
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Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/oder Sachmängeln im
Verbrauchsgüterkauf verjähren nach Maßgabe folgender Bestimmungen bei
neu hergestellten Sachen und bei Werkleistungen in zwei Jahren und bei
gebrauchten Sachen in einem Jahr. Garantien werden keine übernommen. Bei
gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software
gelten diese nicht als zusammengehörend verkauft.
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In
den Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, finden die
Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf, insb. die §§ 474- 479 BGB keine
Anwendung. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und /oder
Sachmängeln verjähren in einem Jahr. Für gebrauchte Sachen ist die
Gewährleistung ausgeschlossen.
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Die
Verjährungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen sämtliche Ansprüche
und Rechte des Käufers wegen Mängel, es sei denn, der Käufer weist nach
oder es ist offensichtlich, dass der Mangel nicht hierauf zurückzuführen
ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung,
Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen
von Geräten zurückzuführen ist. Des weiteren gilt dies ebenfalls, wenn
Manipulationen an der Seriennummer festzustellen sind. Unwesentliche
Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder andern Qualitäts- und
Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche und Rechte wegen
Mängeln aus.
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Der
Käufer muss Liberty Netzwerk GmbH die Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes,
schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Liberty
Netzwerk GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die
Geltung des § 377 HGB bleibt hiervon unberührt.
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Im
Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte mangelhaft sind,
verlangt Liberty Netzwerk GmbH, dass das defekte Teil bzw. Gerät und
eine genaue schriftliche Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und
Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät
geliefert wurde, an uns zur Nacherfüllung eingeschickt bzw. angeliefert
wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder
ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert
außer Verhältnis stehen. Bei einer berechtigten Mängelrüge übernimmt
Liberty Netzwerk GmbH die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, welche vom Käufer zu belegen sind. Durch den Austausch von
Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen
Verjährungsfristen bezüglich der Ansprüche und Rechte wegen Mängeln in
Kraft. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür
Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich
sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen
verloren gehen können. Liberty Netzwerk GmbH übernimmt keine Haftung für
verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.
Kosten der Datensicherung sowie Neuinstallation von Software oder der
Geräte selbst bzgl. der zu reparierenden Geräte werden durch Liberty
Netzwerk GmbH nicht übernommen. Liberty Netzwerk GmbH übernimmt
keinerlei Haftung für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen
Vorschriften bei Durchführung der Nacherfüllung.
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Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln beschränken sich
ausschließlich auf ein Recht auf Nacherfüllung, wobei dem Käufer das
Recht vorbehalten bleibt, bei fehlgeschlagener Nacherfüllung zu mindern
oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt
nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht
insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen
Umständen etwas anderes ergibt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist
ausgeschlossen, welches insbesondere für Verschleißteile, wie
Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere
Verschleißmaterialien gilt.
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Bei
Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Mangel festgestellt werden konnte,
trägt der Käufer sämtliche Kosten, insbesondere die Kosten der
Überprüfung.
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Ansprüche und Rechte wegen Mängeln stehen nur dem unmittelbarem Käufer
gegenüber Liberty Netzwerk GmbH zu und sind nicht abtretbar. Etwas
anderes gilt nur dann, wenn der Käufer neu hergestellte Sachen im Rahmen
seines Gewerbebetriebes weiter verkauft. In diesem Fall stehen dem
Unternehmer Rückgriffsansprüche gegenüber Liberty Netzwerk GmbH zu,
wobei jedoch ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen ist. Des
weiteren verpflichtet sich der Unternehmer Ansprüche und Rechte seines
Käufers wegen Mängeln auf Nachlieferung entsprechend der obigen Ziffer 5
zu beschränken und die Möglichkeit der Erfüllung der
Nacherfüllungspflicht seitens Liberty Netzwerk GmbH sicherzustellen.
Aufwendungsersatzansprüche des Unternehmers in Rahmen eines
Verbrauchsgüterkaufsverjähren in zwei Jahren, ansonsten in einem Jahr
nach Lieferung der Sache, die weiteren Rückgriffsansprüche verjähren
zwei Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der Unternehmer die Ansprüche
seines Käufers erfüllt hat bzw. spätestens fünf Jahre nach Ablieferung
der Sache durch Liberty Netzwerk GmbH.
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Die
vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Ansprüche und Rechte
wegen Mängeln für Produkte und schließen sonstige Ansprüche und Rechte
jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
seitens Liberty Netzwerk GmbH vorliegt oder eine Haftung für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Liberty Netzwerk GmbH oder
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Liberty Netzwerk
GmbH beruhen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
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Bis
zur Erfüllung aller Forderungen, die Liberty Netzwerk GmbH aus jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden Liberty
Netzwerk GmbH vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die Liberty
Netzwerk GmbH auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird,
soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
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Die
Ware bleibt Eigentum der Liberty Netzwerk GmbH (Vorbehaltsware). Eine
etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für Liberty Netzwerk GmbH
als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Liberty Netzwerk GmbH zu
verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit
anderen Waren entsteht für Liberty Netzwerk GmbH grundsäzzlich ein
Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei
Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der
anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns
bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und
verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung
oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die
nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware.
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Der
Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht
im Zahlungsverzug gegenüber Liberty Netzwerk GmbH befindet.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der
Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Er ist
verpflichtet, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen, bis Liberty Netzwerk GmbH ihm schriftlich
mitteilt, dass sie dies selbst vornehmen möchte. Die
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer
seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
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Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum der Liberty Netzwerk GmbH hinweisen und diese unverzüglich
benachrichtigen.
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Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, liegt drohender Zahlungsverzug nahe,
ist seine Kreditwürdigkeit gemindert oder erfüllt er sonstige
wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Liberty
Netzwerk GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf.
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
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Zu
Sicherungszwecken erhält Liberty Netzwerk GmbH Zutritt zu den Räumen und
Zugang zu den Lieferungs- und Buchhaltungsunterlagen. Insbesondere
erhält Liberty Netzwerk GmbH auf erstes Anfordern eine Debitoren
Saldenliste mit Kundenadressen.
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In
der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt
kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz
Anwendung findet.
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Die
Sicherheiten erstrecken sich auch auf Waren, die im Rahmen eines
Insolvenzverfahrens einseitig im Wege der Erfüllungswahl vom
Insolvenzverwalter gefordert und/oder erworben werden.
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Die
Abtretungen werden angenommen.
§ 11 Zahlung
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Die
Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per
Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Abholung
zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt
grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst,
Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei
Postversand (z. B. Wertpaket) gegen Transportschaden versichert werden.
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Liberty Netzwerk GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen
des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
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Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen
können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst
nach ihrer endgültigen Einlösung als Zahlung.
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Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% über dem Leitzinssatz der
Europäischen Zentralbank zu berechnen. Eventuell eingeräumte
Skontoabzüge dürfen nur vorgenommen werden, wenn sämtliche fälligen
Rechnungen fristgerecht bezahlt sind. Der Zahlungseingang bei Liberty
Netzwerk GmbH ist maßgebend.
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Alle
Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer in Zahlungsverzug
gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft
nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind,
die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere
Zahlungseinstellung und/oder Anhängigkeit eines Vergleichs- oder
Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung
oder Sicherheiten auszuführen.
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Der
Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
§ 12 Abtretungsverbot
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Die
Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern
wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich
nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 9 Ziffer 8 dieser AGB
(Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn
der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der
Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
§ 13 Haftungsbeschränkung
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Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus
unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns und unsere Vorlieferanten
als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sowie deren
Vorlieferanten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 14 Verwendung der Produkte
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Die
Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den
Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung in kritischen
Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit
lebenserhaltender Funktion vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen
Bereichen wird keine Haftung übernommen.
§ 15 Marken
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Sämtliche auf den Produkten befindlichen Marken sind und bleiben
Eigentum der Lieferanten/Hersteller. Jede Benutzung erfordert die
Genehmigung durch den entsprechenden Lieferanten/Hersteller.
§ 16 Urheberrechte
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Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen
Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur
alleinigen Nutzung überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren noch
verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches
Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die
Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten geliefert, deren
Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert.
§ 17 Geheimhaltung
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Der
Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den
Lieferungen von Liberty Netzwerk GmbH zugänglich werdenden
Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts-
oder Betriebsgeheimnisse von Liberty Netzwerk GmbH erkennbar sind und
vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie -
soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist -
weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner
Weise zu verwerten.
§ 18 Datenschutz und Datenspeicherung
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Die
Liberty Netzwerk GmbH ist berechtigt, die bezüglich der
Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten
über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten
stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.
§ 19 Export
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Die
Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den
deutschen, EU- und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Käufer hat
für das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen beim Bundessausfuhramt
Eschborn selbst zu sorgen. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen
Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
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Der
Käufer sichert zu, dass er die Produkte oder technischen Daten, die er
von Liberty Netzwerk GmbH erhalten hat, insbesondere in die folgenden
Länder nicht direkt oder indirekt exportieren oder reexportieren wird:
Kuba, Iran, Libyen, Sudan, Nordkorea, Irak, Syrien, Ruanda, oder in jene
anderen Länder bzw. an jene anderen Personen, für die die
US-amerikanische Regierung oder jede andere behördliche Einrichtung zum
Zeitpunkt des Exportes oder Reexportes eine von der US-amerikanischen
Regierung gültige Genehmigung oder andere behördliche Genehmigung
benötigt, ohne zuvor die schriftliche Genehmigung des US-amerikanischen
Wirtschaftsministeriums und/oder einer anderen US-amerikanischen
behördlichen Einrichtung eingeholt zu haben.
§ 20 Anwendbares Recht
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Für
die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Liberty Netzwerk GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Käufer
Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des Öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Liberty Netzwerk GmbH ist jedoch
berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.
Weiterhin ist Hamburg Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der
Verpackungsverordnung.
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Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke
enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen
mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung
durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend
entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon
unberührt.
§ 21 Werbung
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Der
Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma Liberty
Netzwerk GmbH per Telefax oder E-Mail ohne vorherige Aufforderung
übermittelt zu bekommen.
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